Klassische Homöopathie

 

Seit über 200 Jahren zeigt die Homöopathie, dass der kranke Mensch mit dieser Therapieform Gesundheit erlangen kann. Der Homöopath arbeitet mit potenzierten und dynamisierten Arzneimitteln, deren Grundstoffe aus dem Pflanzen-, Mineral- und Tierreich stammen. In der Homöopathie wirken Arzneimittel nicht durch ihre Menge, sondern aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips: “Similia similibus curentur” (Samuel Hahnemann) – Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden.

Ziel der homöopathischen konstitutionellen Behandlung ist es, die Lebenskraft des Einzelnen so zu stärken, dass er wieder ins körperliche und seelische Gleichgewicht gelangen und Heilung erleben kann. Im Mittelpunkt der homöopathischen Behandlung stehen die ganzheitliche Betrachtungsweise und die jeweilige Ausprägung der individuellen Symptome.

 

Bei chronischen Beschwerden ist am Anfang der Behandlung eine ausführliche Fallaufnahme notwendig, die circa zwei Stunden dauert. In der Anamnese (griechisch: Erinnerung) sollen alle Beschwerden, Vorerkrankungen und schwere Erkrankungen früherer Generationen angesprochen werden. Ebenso sind die geistig-emotionale Situation des Patienten sowie Träume, Vorlieben, Abneigungen, Kummer, Ängste und Sorgen in dieser individuellen Behandlung von besonderer Bedeutung.

Im Folgegespräch werden die typischen Aspekte der eigenen Krankengeschichte mit den Veränderungen nach der Gabe des Arzneimittels verglichen. Die Verbesserung der körperlichen Beschwerden spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle, wie die Veränderung im geistig-seelischen Wohlbefinden.

Der weitere Behandlungsverlauf, Häufigkeit und Dauer der folgenden Termine, hängen von der jeweiligen Entwicklung des Heilungsverlaufs ab. Bei akuten Beschwerden wird die im Vordergrund stehende Symptomatik behandelt.

 


 

Behandlungskosten

 

Die Abrechnung erfolgt für Versicherte privater Krankenkassen gemäß der GebüH von 1985. Private Krankenkassen oder Beihilfen übernehmen häufig teilweise die Gebühren. Dies ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Der von mir erstellte Rechnungsbetrag gemäß GebüH von 1985 ist immer in voller Höhe zu entrichten, unabhängig von der Erstattung durch mögliche Beihilfen oder private Krankenkassen. Bitte erkunden Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt.
Bei Gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine Übernahme der Behandlungskosten von Heilpraktikern.

Grundsätzlich gilt die Honorarvereinbarung.
Bei Fragen und für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.